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Warnung vor Betrugsversuch

Die DGUV hat die Ermittlungsbehörden bereits über den Betrugsversuch informiert. Wir bitten Sie, davon abzusehen, uns die betrügerischen Schreiben, die Sie per Mail oder Brief erhalten haben, weiterzuleiten. Vielen Dank. Wir empfehlen Ihnen, Anzeige bei der örtlichen Polizei zu erstatten.

Update vom 03.07.2025:
Die Betrugsschreiben zum Präventionsmodul wurden erneut geändert und stellen nun auch eine Pauschale für betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift in Rechnung. Auch diese Schreiben stammen weder von der DGUV noch von einem ihrer Mitglieder. Die in den Schreiben ebenfalls erwähnte SCHUFA ist informiert über die Betrugsversuche und warnt davor in ihrem FraudAlert (Meldung vom 2. Juli 2025).

Update vom 23.06.2025:
Die Betrugsschreiben zum Präventionsmodul wurden geändert und enthalten nun eine „Letzte Zahlungsaufforderung“ verbunden mit der Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Pfändung von Konten) und der Eintragung im Schuldnerverzeichnis (z. B. SCHUFA).
Diese Schreiben sind nicht echt und stammen weder von der DGUV noch vom Gerichtsvollzieher.

Wichtig:

  • Diese Schreiben sind nicht echt und stammen weder von der DGUV noch vom Gerichtsvollzieher.
  • Beantworten Sie diese Schreiben daher nicht.
  • Kommen Sie der genannten Zahlungsaufforderung in keinem Fall nach.
  • Allen Empfängern wird empfohlen, nicht auf solche Schreiben zu reagieren und sich an die örtliche Polizei zur Einleitung rechtlicher Schritte zu wenden.

Die DGUV hat die Ermittlungsbehörden über diese Entwicklung informiert und außerdem Kontakt zur SCHUFA aufgenommen.

Hintergrund:
Im Frühjahr 2025 versendeten Kriminelle E-Mails mit gefälschtem Absender der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN).
Die E-Mails enthielten Anschreiben und Rechnung und richteten sich an Betriebe aus dem Gastgewerbe.
Die Betreffzeile lautete:
„Schreiben der DGUV zur Einführung des Präventionsmoduls 2025 – Handlungsbedarf“
oder auch
„Pflicht zur Teilnahme am DGUV-Präventionsmodul – jetzt umsetzen“.
Darin wurden Betriebe über eine angeblich bestehende, verpflichtende Teilnahme an einem Präventionsmodul der DGUV informiert und zur Zahlung einer Teilnahmegebühr an die Berufsgenossenschaft aufgefordert.