Loading...
Sprungnavigation Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springen

Selbstverwaltung

Informationen über Vorstand und Vertreterversammlung

Der BS GUV ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.

Der BS GUV erfüllt seine Aufgaben selbstverwaltet. Das System der Selbstverwaltung hat sich seit langem bewährt. Hier werden Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in der Prävention, der Rehabilitation sowie der Haushalts- und Rechnungsprüfung tätig und tragen so dazu bei, Kosten und Beiträge stabil zu halten oder zu senken, kurz gesagt: Auf wirtschaftliches Handeln zu achten. Die Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind ehrenamtliche Repräsentanten, die jeweils für sechs Jahre gewählt sind.

Die paritätisch mit Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer besetzten Selbstverwaltungsorgane des BS GUV sind die Vertreterversammlung und der Vorstand. Diese Organe haben die Möglichkeit, bestimmte Aufgaben auf Ausschüsse zu übertragen.

Die Selbstverwaltungsorgane bilden zur Erledigung einzelner Aufgaben oder zur Vorbereitung von Beschlüssen folgende Ausschüsse:

  • Widerspruchsausschuss
  • Präventionsausschuss
  • Haushaltsausschuss

Neben den ehrenamtlichen Organen der Selbstverwaltung hat der BS GUV noch ein weiteres Organ, und zwar den hauptamtlichen Geschäftsführer.

Vorstand

Der Vorstand verwaltet den BS GUV und vertritt ihn gerichtlich und außergerichtlich, soweit Gesetz oder sonstiges für den BS GUV maßgebliches Recht nichts Abweichendes bestimmen.

Der Vorstand trifft Entscheidungen über die organisatorische Gestaltung der Vorstandsarbeit und erlässt Richtlinien für die Führung der Verwaltungsgeschäfte. Er entscheidet unter anderem über Vorlagen an die Vertreterversammlung sowie wesentliche Personalangelegenheiten und umlagerelevante Maßnahmen.

Ferner wird der Haushalts- und Stellenplan vom Vorstand aufgestellt. Der Vorsitz wechselt zwischen dem Vorsitzenden und dem alternierenden Vorsitzenden satzungsgemäß jährlich, jeweils am 20. September.

Die Mitglieder des Vorstandes ab 20. September 2023

Die Vorsitzenden des Vorstandes sind:

Vorsitzender
Jens Eilbrecht
Städt. Regiebetrieb Stadt Salzgitter
- Gruppe der Versicherten -

Alternierender Vorsitzender
Dr. Thorsten Kornblum
Stadt Braunschweig
- Gruppe der Arbeitgeber -

Weitere Mitglieder des Vorstandes sind:

Iris Voges
Stadt Braunschweig
- Gruppe der Versicherten - 

Heiko Beddig
Landkreis Wolfenbüttel
- Gruppe der Arbeitgeber -

Sascha Tietz
ver.di
- Gruppe der Versicherten - 

Gerd Albrecht
Gemeinde Wendeburg 
- Gruppe der Arbeitgeber -

Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung stellt das „Parlament“ des BS GUV dar. Als Legislativorgan des BS GUV beschließt sie unter anderem die Satzung, die Unfallverhütungsvorschriften, den Haushalt und wählt den Vorstand.

Der Vorsitz wechselt zwischen dem Vorsitzenden und dem alternierenden Vorsitzenden satzungsgemäß jährlich, jeweils am 20. September.

Die Mitglieder der Vertreterversammlung ab 20.09.2023

Die Vorsitzenden der Vertreterversammlung sind:

Vorsitzender
Stadtrat Christian Axmann
- Gruppe der Arbeitgeber -

Alternierender Vorsitzender
Thomas Baschin
Stadt Braunschweig
- Gruppe der Versicherten -

Weitere Mitglieder der Vertreterversammlung sind:

Gruppe der Arbeitgeber:

  • Uwe Semper, Gemeinde Hohenhameln
  • Andreas Memmert, Gemeinde Schladen-Werla
  • Dirk Neumann, Samtgemeinde Elm-Asse
  • Manja Heinrich, Landkreis Helmstedt
  • Pamela Gelbke, Landkreis Peine
  • Jens Goldmann, Landkreis Goslar
  • Katrin Fricke, Landkreis Wolfenbüttel
  • N.N. 
  • Wolfgang Langer, Stadt Braunlage

Gruppe der Versicherten:

  • Ulrike Adam, Stadt Braunschweig
  • Stefan Bettner, Stadt Seesen
  • Gabriele Sukopp-Gieger, Städt. Klinikum Peine
  • Anja Maul, Städt. Klinikum Wolfenbüttel
  • Hermann Hane, Beauftragter von ver.di
  • Kathleen Hohmann, Stadt Peine
  • Norbert Kohlmeyer, Städt. Klinikum Braunschweig
  • Stefanie Nowak, Stadt Braunschweig
  • Ulrich Schliebs, Landkreis Helmstedt 

 

Fotos: fotodesign BRAUNSCHWEIG

back-to-top