Auch Kinder und Jugendliche stehen unter gesetzlichem Unfallversicherungsschutz, wenn sie eine Betreuungseinrichtung oder Schule besuchen.
Unser Dachverband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, hat ein leicht verständliches Video herausgegeben, das die Schülerunfallversicherung erklärt.
Hintergrund
Die gesetzliche Unfallversicherung erfasst Kinder während des Besuchs von Tageseinrichtungen bzw. während der Betreuung durch geeignete Tagespflegepersonen im Sinne von Paragraf 23 Sozialgesetzuch (SGB VIII); Schüler während des Besuchs von allgemein- oder berufsbildenden Schulen und bei Teilnahme an Betreuungsmaßnahmen vor und nach dem Unterricht; Studierende während der Aus- und Fortbildung an (Fach-)Hochschulen und Universitäten und Studierende beim Praktikum bzw. in dualen Studiengängen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich an unsere Mitarbeiterinnen mit dem Schwerpunkt „Bildungsbereich“ Sandra Hecker (E-Mail: heckerbs-guv.de, Tel. 0531 27374-38) und Laura Schadler (E-Mail: schadlerbs-guv.de, Tel. 0531 27374-41) wenden.