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So stellen Betriebe die Erste Hilfe jederzeit sicher

Die Blutung stillen, einen Verband anlegen, Herzdruckmassage durchführen: Im betrieblichen Umfeld sind Ersthelferinnen und Ersthelfer bei kleinen und großen Notfällen die ersten Ansprechpersonen. Nach der DGUV Vorschrift 1 müssen Unternehmen sicherstellen, dass immer genügend von ihnen vor Ort sind. Je nach Branche können das bis zu zehn Prozent der aktuellen Belegschaft sein. In Zeiten von mobiler Arbeit, Gleitzeit und Co. kann es zur organisatorischen Herausforderung werden, eine ausreichende Zahl Ersthelferinnen und Ersthelfer sicherzustellen. Wie es dennoch gelingen kann, erläutert die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) anlässlich des Tags der Ersten Hilfe am 14. September.

Weil die Arbeitswelt räumlich und zeitlich flexibler wird, sind oft weniger Beschäftigte im Unternehmen vor Ort anwesend und damit auch weniger Ersthelferinnen und Ersthelfer. Was also können Betriebe und Einrichtungen tun, um im Ernstfall genügend Ansprechpersonen vorzuhalten? „Eine Möglichkeit ist, die Ersthelferinnen und Ersthelfer aus den Arbeitsbereichen zu rekrutieren, die während der Geschäftszeiten ständig besetzt und nicht örtlich flexibel sind“, rät Dr. Isabella Marx, Leiterin des DGUV-Fachbereichs Erste Hilfe. Dazu können beispielsweise Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Empfang, in der Kantine oder im IT-Support zählen. 

Synergien nutzen

Sind mehrere Unternehmen an einem Standort oder in einem Gebäude angesiedelt, können sie sich gegenseitig bei der Sicherstellung der Ersten Hilfe unterstützen. „Gewerbeparks oder Einkaufszentren können diesen Vorteil in Absprache mit den benachbarten Unternehmen nutzen. Das sollte allerdings schriftlich niedergelegt werden“, so Marx. Wichtig ist, dass Ersthelferinnen und Ersthelfer sinnvoll über das gesamte Gelände verteilt sind, so dass sie im Ernstfall schnell vor Ort sind. Im Zweifel sollten Unternehmen und Einrichtungen mehr Personen in Erster Hilfe ausbilden, als die Quote es verlangt.

Doch nicht nur das Leisten der Ersten Hilfe selbst, auch die Alarmierungskette muss im Notfall geregelt sein und funktionieren. Daher sollte nicht nur die erforderliche Zahl der Ersthelferinnen und Ersthelfer in der Gefährdungsbeurteilung festgeschrieben werden, sondern auch der Weg, wie die Hilfe zu den Betroffenen kommt. Das schließt das Alarmieren der Ersthelferinnen und Ersthelfer, das Weiterleiten der Informationen über den Unfall und gegebenenfalls das Absetzen des Notrufs ein. 

Diese und weitere Tipps, wie die Erste Hilfe im Betrieb organisiert werden kann, stehen in der Fachbereich Aktuell „Erste Hilfe bei flexiblen Arbeitsformen und Arbeitszeiten“ 
Jährlich werden etwa zwei Millionen betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer geschult. Die Kosten dafür tragen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Sie spielen eine große Rolle dabei, auf das Thema Erste Hilfe aufmerksam zu machen. Daher unterstützt die gesetzliche Unfallversicherung den „Aktionsplan Wiederbelebung“ des Deutschen Rats für Wiederbelebung und des Bundesverbands Medizintechnologie in Fragen der Sensibilisierung für die Erste Hilfe und der flächendeckenden Verfügbarkeit von Defibrillatoren an geeigneten Orten. Mehr Infos zum Aktionsplan gibt es hier.

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