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Laufende Geldleistungen

während der Heilbehandlung und auch darüber hinaus

Nach Beendigung der Lohn- oder Gehaltsfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber zahlen wir Ihnen Verletztengeld, wenn Sie infolge eines Versicherungsfalles arbeitsunfähig sind oder wegen einer Maßnahme der Heilbehandlung eine ganztägige Erwerbstätigkeit nicht ausüben können. Das Verletztengeld beträgt 80 % Ihres zuletzt erzielten regelmäßigen Bruttoarbeitseinkommens. Höchstens wird jedoch das zuletzt erzielte Nettoentgelt ausgezahlt.

Sofern Sie nach einer Maßnahme der Heilbehandlung an einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen, erhalten Sie Übergangsgeld. Die Höhe orientiert sich an Ihren letzten Einkommens- und Familienverhältnissen.

Renten - sofern erforderlich, auch ein Leben lang

Sofern nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit schwere körperliche Beeinträchtigungen verbleiben, wird eine Verletztenrente von uns gezahlt. Hierdurch sichern wir Ihren Lebensstandard, wenn Sie gar nicht oder nur mit Einschränkungen arbeiten können - wenn nötig, auch auf Dauer. Diese Rente wird gezahlt, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit infolge eines Versicherungsfalles über die 26. Woche hinaus um wenigstens 20 vom Hundert gemindert ist.

Bei völligem Verlust Ihrer Erwerbstätigkeit erhalten Sie eine Vollrente in Höhe von 2/3 Ihres Jahresarbeitsverdienstes (Bruttoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor dem Unfall). Bei einer teilweisen Minderung der Erwerbsfähigkeit wird eine Teilrente geleistet, deren Anteil an der Vollrente dem Prozentsatz der Minderung der Erwerbsfähigkeit entspricht.

Sofern ein Versicherter an den Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit verstirbt, wird eine Witwen-/Witwer- beziehungsweise Waisenrente gezahlt.

Wenn Sie Fragen zum Thema haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf!