Selbstverwaltung Informationen über Vorstand und Vertreterversammlung
Der BS GUV ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.
Der BS GUV erfüllt seine Aufgaben selbstverwaltet. Das System der Selbstverwaltung hat sich seit langem bewährt. Hier werden Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in der Prävention, der Rehabilitation sowie der Haushalts- und Rechnungsprüfung tätig und tragen so dazu bei, Kosten und Beiträge stabil zu halten oder zu senken, kurz gesagt: Auf wirtschaftliches Handeln zu achten. Die Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind ehrenamtliche Repräsentanten, die jeweils für sechs Jahre gewählt sind.
Die paritätisch mit Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer besetzten Selbstverwaltungsorgane des BS GUV sind die Vertreterversammlung und der Vorstand. Diese Organe haben die Möglichkeit, bestimmte Aufgaben auf Ausschüsse zu übertragen.
Die Selbstverwaltungsorgane bilden zur Erledigung einzelner Aufgaben oder zur Vorbereitung von Beschlüssen folgende Ausschüsse:
- Widerspruchsausschuss
- Präventionsausschuss
- Haushaltsausschuss
Neben den ehrenamtlichen Organen der Selbstverwaltung hat der BS GUV noch ein weiteres Organ, und zwar den hauptamtlichen Geschäftsführer.
Vorstand
Der Vorstand verwaltet den BS GUV und vertritt ihn gerichtlich und außergerichtlich, soweit Gesetz oder sonstiges für den BS GUV maßgebliches Recht nichts Abweichendes bestimmen.
Der Vorstand trifft Entscheidungen über die organisatorische Gestaltung der Vorstandsarbeit und erlässt Richtlinien für die Führung der Verwaltungsgeschäfte. Er entscheidet unter anderem über Vorlagen an die Vertreterversammlung sowie wesentliche Personalangelegenheiten und umlagerelevante Maßnahmen.
Ferner wird der Haushalts- und Stellenplan vom Vorstand aufgestellt. Der Vorsitz wechselt zwischen dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden satzungsgemäß jährlich, jeweils am 19. September.
Die Mitglieder des Vorstandes ab 19. September 2017

Die Vorsitzenden des Vorstandes sind:

Hermann Hane
ver.di
- Gruppe der Versicherten -

Claus Ruppert
Stadt Braunschweig
- Gruppe der Arbeitgeber -
Weitere Mitglieder des Vorstandes sind:

Landkreis Wolfenbüttel
- Gruppe der Arbeitgeber -

Gemeinde Vechelde
- Gruppe der Arbeitgeber -

Stadt Braunschweig
- Gruppe der Versicherten -

Stadt Salzgitter
- Gruppe der Versicherten -
Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung stellt das „Parlament“ des BS GUV dar. Als Legislativorgan des BS GUV beschließt sie unter anderem die Satzung, die Unfallverhütungsvorschriften, den Haushalt und wählt den Vorstand.
Der Vorsitz wechselt zwischen dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden satzungsgemäß jährlich, jeweils am 19. September.
Die Mitglieder der Vertreterversammlung ab 19. September 2017

Die Vorsitzenden der Vertreterversammlung sind:

Frank Bertram
Gemeinde Edemissen
- Gruppe der Arbeitgeber -

Thomas Baschin
Stadt Braunschweig
- Gruppe der Versicherten -
Weitere Mitglieder der Vertreterversammlung sind:
Gruppe der Versicherten:
- Norbert Kohlmeyer, Städt. Klinikum Braunschweig gGmbH
- Antje Pohle, Städt. Klinikum Braunschweig gGmbH
- Anja Gerlach, Städt. Klinikum Wolfenbüttel gGmbH
- Peter-Paul Hauschke, Stadt Salzgitter
- Astrid Höft, Stadt Braunschweig
- Doris Schmidt, Stadt Braunschweig
- Stefan Bettner, Stadt Seesen
- Ulrich Schliebs, Landkreis Helmstedt
- Friederike Weth, Stadt Salzgitter
Gruppe der Arbeitgeber:
- Petra Eickmann-Riedel, Samtgemeinde Sickte
- Andreas Memmert, Gemeinde Schladen-Werla
- Ulf Nöldner, Landkreis Helmstedt
- Frank Samland, Landkreis Peine
- Jens Goldmann, Landkreis Goslar
- Christa Frenzel, Stadt Salzgitter
- Stefan Grote, Stadt Braunlage
- Cordula Holz-Bachmann, Stadt Braunschweig
- Alexander Hoppe, Stadt Königslutter
KONTAKT
Braunschweigischer Gemeinde-Unfallversicherungsverband
Berliner Platz 1 C (Ring-Center)
38102 Braunschweig
Tel.: 0531 27374-0
E-Mail: info@bs-guv.de
Servicezeiten:
Montag - Donnerstag 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr