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Kinder sicher mit dem Lastenrad befördern

Eine Frau fährt bei sommerlichen Temperaturen mit einem Lastenfahrrad, in dem ein Kleinkind mit Helm sitzt.

© Adobe Stock / Dominik Rueß

Gesetzliche Unfallversicherung gibt Hinweise 

Lastenfahrräder werden häufig auch zur Beförderung von Kindern genutzt. Nicht alle Räder sind dafür gleich gut geeignet, ergab eine Untersuchung der Unfallforschung der Versicherer. Was sollte beachtet werden, um Kinder möglichst sicher im Lastenfahrrad zu befördern? Hinweise, die die gesetzliche Unfallversicherung für Kita-Beschäftigte erstellt hat, können auch radelnden Eltern helfen, mit ihren Kindern sicher ans Ziel zu kommen. Wenn Eltern die Fahrt zur Kita anderen übertragen wollen – zum Beispiel älteren Geschwistern – sollten sie sicherstellen, dass diese über genügend Fahrpraxis mit dem Lastenrad verfügen. Zudem muss auch die Altersgrenze in der Straßenverkehrsordnung beachtet werden: Danach müssen Personen, die Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr auf Fahrrädern und Anhängern transportieren, mindestens 16 Jahre alt sein (§ 21 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung).

Was das Fahrrad mitbringen sollte

  • Für die Kinder sollten besondere, altersentsprechende Sitze vorhanden sein. Für jedes Kind sollte ein eigener Sitzplatz mit Gurtsystem zur Verfügung stehen.
  • Kinder sollen während der Fahrt keine gefährlichen Stellen, wie beispielsweise die Speichen der Räder mit Händen oder Füßen erreichen können.
  • Das zulässige Gesamtgewicht (Zuladung) des Rades muss beachtet werden. Es ist den Herstellerinformationen zu entnehmen.
  • Vor Fahrtantritt sollte ein Sicherheitscheck anhand einer Checkliste durchgeführt werden. Hier kann ebenfalls die Checkliste aus der DGUV-Information 208-055 verwendet werden.

Was für die Fahrt wichtig ist

  • Kinder sollten erst dann im Lastenrad befördert werden, wenn sie in der Lage sind selbstständig zu sitzen und ihren Kopf sicher zu halten.
  • Mit den zu befördernden Kindern sollte richtiges Verhalten im Lastenfahrrad und während der Fahrt besprochen werden.
  • Die Kinder sollten einen Helm tragen, der mit dem „CE“-Zeichen gekennzeichnet ist und idealerweise ein zusätzliches Prüfzeichen (z. B. GS-geprüft) besitzt.
  • Bei der Belegung der Sitzplätze muss auf eine ausgeglichene Gewichtsverteilung geachtet werden.
  • Eine Probefahrt mit Beladung in sicherer Umgebung (ohne Verkehr) wird empfohlen.
  • Für den Weg zur Kita sollte stets die sicherste und nicht die kürzeste Strecke gewählt werden.

Weitere Hinweise finden Sie hier:

FBBE-010: Lastenfahrräder zur Kinderbeförderung in Kindertageseinrichtungen - Was gibt es zu beachten?

DGUV Information 208-055: Sicher unterwegs mit dem Transport- und Lastenfahrrad