Öffentliche Bekanntmachungen
Entschädigungsregelung für die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane des BS GUV
Die Vertreterversammlung des BS GUV hat in ihrer Sitzung am 18.12.2024 die Neufassung der Entschädigungsregelung für die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane des BS GUV (§ 41 SGB IV) mit Wirkung vom 01.01.2025 beschlossen.
Die Entschädigungsregelung wurde vom Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung genehmigt.