Loading...
Sprungnavigation Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springen

Die Aus- und Fortbildung (Lehrgang/Training) von versicherten Ersthelfern richtet sich nach der Unfallverhütungsvorschrift „DGUV Vorschrift 1", § 26.

Ausgenommen von der Erste-Hilfe-Ausbildung
sind Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit entsprechende Kenntnisse in der Ersten Hilfe besitzen müssen, z. B. Angehörige medizinischer Heilberufe, Pflegeberufe, Aufsichtspersonen in Schwimmbädern, Angehörige von Hilfeleistungsunternehmen.

Ausgenommen von der Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung sind

  • Hauptamtliche Rettungssanitäter
  • Praktikanten mit weniger als zwölf Monate Betriebszugehörigkeit
  • geringfügig Beschäftigte

oder sonstige gleichzusetzende Personen.

Dauer der Aus- und Fortbildung zum Ersthelfer:
Ab 1.04.2015 gilt:
Ausbildung 9 Unterrichtseinheiten (9 x 45 Min.)
Fortbildung 9 Unterrichtseinheiten (9 x 45 Min.)

Bei einer Erste-Hilfe-Ausbildung bzw. Fortbildung von mehr als 20% der Beschäftigten des Betriebes ist eine Antragstellung erforderlich.

Pro Teilnehmer wird folgende Pauschale erstattet:
Ab 1.04.2015 gelten pauschal für die Aus- und für die Fortbildung 30,00 € pro Teilnehmer.

Was ist vom Mitgliedsunternehmen zu tun:
Antragsstellung (bei mehr als 20 % der Beschäftigten)

  • Auswahl einer der ermächtigten Ausbildungsstellen (siehe: www.bg-qseh.de)
  • Terminabsprache zwischen Ihnen und der Ausbildungsstelle
  • Durchführung der Erste-Hilfe-Aus- oder Fortbildung

Die Abrechnung erfolgt zwischen der Ausbildungsstelle und dem GUV Oldenburg.

back-to-top