"Erste-Hilfe" - Fortbildung in Schulen
Bei pädagogischem Personal wird die Erste-Hilfe-Ausbildung als Bestandteil der beruflichen Qualifikation vorausgesetzt. Die Erste-Hilfe-Fortbildung weicht bei diesem Personenkreis von den Regelungen der UVV DGUV Vorschrift 1 ab und richtet sich nach dem Runderlass des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 28.07.2008.
Was ist von der Schule zu tun:
- Vor Durchführung der Erste-Hilfe-Fortbildung einen Leitet Herunterladen der Datei ein Antrag auf Kostenübernahme beim GUV Oldenburg stellen
- Auswahl einer Ausbildungsstelle (Zertifikat für LSM-Schulungen muss vorhanden sein, siehe auch: www.bg-qseh.de)
- Terminabsprache zwischen der Schule und der Ausbildungsstelle
- bei Durchführung der Erste-Hilfe-Fortbildung, Weitergabe einer Kopie der Ihnen von uns zugesandten Kostenzusage an das Erste-Hilfe-Unternehmen zwecks Abrechnung
Die Abrechnung in Höhe der Kostenpauschale von zur Zeit 30,00 € pro Teilnehmer erfolgt direkt zwischen der Ausbildungsstelle und dem GUV Oldenburg.
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KONTAKT
GUV Oldenburg
Gartenstraße 9
26122 Oldenburg
Tel.: 0441 779090
Fax: 0441 7790950
E-Mail: info(at)guv-oldenburg.de
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Mo. - Do. 8:00 - 16:00 Uhr
Fr. 8:00 - 12:00 Uhr