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Bei pädagogischem Personal wird die Erste-Hilfe-Ausbildung als Bestandteil der beruflichen Qualifikation vorausgesetzt. Die Erste-Hilfe-Fortbildung weicht bei diesem Personenkreis von den Regelungen der UVV DGUV Vorschrift 1 ab und richtet sich nach dem Runderlass des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 28.07.2008.

Was ist von der Schule zu tun:

  • Vor Durchführung der Erste-Hilfe-Fortbildung einen Leitet Herunterladen der Datei ein Antrag auf Kostenübernahme beim GUV Oldenburg stellen
  • Auswahl einer Ausbildungsstelle (Zertifikat für LSM-Schulungen muss vorhanden sein, siehe auch: www.bg-qseh.de)
  • Terminabsprache zwischen der Schule und der Ausbildungsstelle
  • bei Durchführung der Erste-Hilfe-Fortbildung, Weitergabe einer Kopie der Ihnen von uns zugesandten Kostenzusage an das Erste-Hilfe-Unternehmen zwecks Abrechnung

Die Abrechnung in Höhe der Kostenpauschale von zur Zeit 30,00 € pro Teilnehmer erfolgt direkt zwischen der Ausbildungsstelle und dem GUV Oldenburg.

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