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Der GUV Oldenburg fördert und unterstützt die Einrichtung von Schulsanitätsdiensten an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen. Dabei stehen Präventionsziele, wie die Förderung von sozialer Verantwortung der Schüler, Verbesserung des Schulklimas und damit einhergehend die Entwicklung einer sicheren und gesunden Schule im Vordergrund.

Die Förderung erfolgt nach festgelegten organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen, wobei insbesondere auch die pädagogische Begleitung durch Lehrkräfte einen hohen Stellenwert hat.

Die finanzielle Unterstützung von Schulsanitätsdiensten hat beim GUV Oldenburg in den letzten Jahren eine stetig steigende Entwicklung genommen.

Voraussetzungen und Förderung der Schulsanitätsdienste

Voraussetzungen

  • Der Schulsanitätsdienst muss von einer Lehr- oder Betreuungskraft, die möglichst die Ausbilderqualifikation zur Ersten Hilfe besitzt, geleitet werden.
  • Im Schulsanitätsdienst arbeiten, abhängig von der schulischen Situation, etwa 15 Schüler mit, die über die Ausbildung zur Ersten Hilfe verfügen und möglichst eine besondere Qualifikation zum Schulsanitäter erworben haben. Eigenverantwortlich handelnde Schulsanitäter sollten mindestens 13 Jahre alt sein.
  • Sowohl der Ausbilder als auch die Schulsanitäter nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil.
  • Die Schüler werden im Rahmen ihres Einsatzplanes für Hilfeleistungen vom Unterricht freigestellt.
  • Den Schulsanitätsdiensten steht ein geeigneter Raum zur Verfügung, der durch eventuell weitere schulische Nutzung den Schulsanitätsdienst nicht wesentlich einschränkt. Die Anforderung an und die Lage des Raumes sind in den SicherheitsinformationenÖffnet externen Link in neuem Fenster DGUV Information 202-059 (bisherige Bestell-Nr. GUV-SI 8065) definiert.
  • Das erforderliche Einsatz- und Übungsmaterial (siehe DGUV Information 202-059/GUV-SI 8065) muss zur Verfügung stehen.
  • In der Schule muss ein geeignetes Alarmverfahren (Handys, Pieper, Sonderklingelzeichen o. ä.) zur Alarmierung der Schulsanitäter eingerichtet sein.
  • Der Schulsanitätsdienst führt Aufzeichnungen über die Hilfeleistungen und meldet diese statistisch aufgearbeitet zum Ende des Schuljahres an den Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg.

Für die Aufzeichnungen über die Hilfeleistungen können Sie sich hier das Einsatzprotokoll herunterladen.

Förderung

  • Die Förderung durch den Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.
  • Die vom GUV Oldenburg bereitgestellten Fördermittel dürfen nur zum Zwecke des Schulsanitätsdienstes eingesetzt werden.
  • Bei der Neugründung eines Schulsanitätsdienstes erhält dieser in der Regel einen einmaligen Förderbeitrag bis zu 800,00 € und zusätzlich 350,00 €, wenn eine entsprechende betreuende Lehrkraft noch ausgebildet wird.
  • Laufende Unterstützungen werden zur Ausbildung des jeweils erforderlichen Schülernachwuchses und zum regulären Betrieb bei nachgewiesener Bedürftigkeit nach Prüfung bis zu 400,00 €/Jahr gezahlt.
  • Die zugesagten Förderbeiträge sowohl bei der Neugründung als auch bei der laufenden Unterstützung werden nach Vorlage der Rechnungskopien erstattet.
  • Gefördert werden nur Projekte, denen nach rechtzeitiger formloser Antragstellung per E-Mail (ruth.mirekguv-oldenburg.de) oder auf dem Postweg mit konzeptioneller Erläuterung eine schriftliche Zusage erteilt wurde.

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