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Kommunalwahl 2026 - Unfallversicherungsschutz für ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Sie sind am 13.09.2026 als Wahlhelferin oder Wahlhelfer tätig? Dann haben Sie sicherlich Fragen rund um den Versicherungsschutz.

Für die Wahl am 13.09.2026 sind die ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für den ordnungsgemäßen Wahlablauf unerlässlich. Sie setzen sich in ihrer Freizeit für die Allgemeinheit ein, sie richten Wahlbüros ein, sie geben Wahlunterlagen aus und sie zählen die Stimmen nach der Schließung des Wahllokales aus.

Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer üben ihre Tätigkeiten im Rahmen eines Ehrenamtes für die Kommunen aus und gehören somit zum Kreis der gesetzlich unfallversicherten Personen.

Zuständiger Unfallversicherungsträger für den beitragsfreien Unfallversicherungsschutz im Gebiet der kreisfreien Städte Braunschweig und Salzgitter, der Landkreise Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel einschließlich der kreisangehörigen Städte und Gemeinden ist der BS GUV.

Bei welchen Tätigkeiten sind Unfälle versichert?

Der Versicherungsschutz umfasst

  • die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen, die Informationen zur Erfüllung der ehrenamtlichen Tätigkeit vermitteln,
  • die eigentliche Tätigkeit am jeweiligen Wahltag (Kontrolle des Wählerverzeichnisses, Öffnung und Schließung des Wahllokales etc.),
  • die Vor- und Nachbereitung, die mit dem Ehrenamt in einem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen (zum Beispiel Vorbesprechungen, Auf- und Abbauarbeiten im Wahllokal, Auswertung der abgegebenen Stimmzettel etc.),
  • die damit verbundenen unmittelbaren Hin- und Rückwege. 

Nicht gesetzlich unfallversichert sind hingegen dem privaten Lebensbereich zuzurechnende Verrichtungen, wie z. B. das Essen oder Trinken oder das sich eventuell an die vorgenannten versicherten Tätigkeiten anschließende gemütliche Beisammensein der Wahlhelfer, um den Wahltag ausklingen zu lassen.

Wie verhalte ich mich im Falle eines Unfalles?

Sollte es zu einem Unfall kommen, informieren Sie bitte die Kommune, die Sie als Wahlhelferin oder Wahlhelfer eingesetzt hat. Die Kommune leitet die Unfallanzeige an den BS GUV weiter, damit im Einzelfall geprüft werden kann, ob ein Versicherungsfall vorliegt. 

Bitte informieren Sie bei der Erstversorgung auch das medizinische Personal über das Vorliegen eines möglichen Versicherungsfalles während einer ehrenamtlichen Tätigkeit.

Welche Leistungen gewährt die gesetzliche Unfallversicherung? 

Nach einem Versicherungsfall werden unter anderem die Kosten für die notwendige ärztliche Behandlungen, für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel sowie für etwaige Rehabilitationsmaßnahmen übernommen. Außerdem besteht für länger andauernde Arbeitsunfähigkeitszeiten ein Anspruch auf Entgeltersatzleistungen sowie bei bleibenden Schäden ggf. ein Rentenanspruch. 

Sie haben weitere Fragen? Rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0531 27374-0 an.