Aufsicht
Nach § 17 Sozialgesetzbuch (SGB) VII haben wir den gesetzlichen Auftrag, die Unternehmer und die Versicherten zu beraten. Wir überwachen, ob die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie zur Sicherstellung einer wirksamen Ersten Hilfe tatsächlich ergriffen worden sind.
Dabei achten wir insbesondere auf die Qualität der Gefährdungsbeurteilung, die Übertragung der Unternehmerpflicht auf die Führungskräfte sowie die Durchführung von Prüfungen.
Stellen wir Mängel fest, kontrollieren wir die Abstellung dieser Mängel und beraten Sie bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen.
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