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Schulisches Eingliederungsmanagement (SEM)

Die Ereignisse der vergangenen Jahre haben besonders die junge Generation vor große Herausforderungen gestellt. Immer häufiger sind Langzeiterkrankungen bei Kindern und Jugendlichen zu beobachten – insbesondere psychische Erkrankungen haben stark zugenommen. Die Folge: Steigende Fehlzeiten in den Schulen, die sowohl kurzfristig als auch langfristig mit erheblichen Problemen einhergehen – für die Betroffenen, ihre Familien und auch das schulische Umfeld.

Als regionaler Unfallversicherungsträger für Schülerinnen und Schüler nimmt der BS GUV diese Entwicklung ernst. Mit dem Projekt „Schulisches Eingliederungsmanagement (SEM)“ möchten wir Schulen dabei unterstützen, betroffene Kinder und Jugendliche frühzeitig und gezielt zu begleiten.

Seit 2021 unterstützt der BS GUV die ersten Schulen in Braunschweig und im Landkreis Peine bei der Einführung des Schulischen Eingliederungsmanagements. Die bisherigen Erfahrungen zeigen: Mit SEM lassen sich nachhaltige Veränderungen anstoßen – für mehr Teilhabe, Chancengleichheit und ein gesundes Aufwachsen von Schülerinnen und Schülern.

Was versteht man unter SEM?

Das Schulische Eingliederungsmanagement (SEM) orientiert sich am Vorbild des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) und soll dazu beitragen, Fehlzeiten zu überwinden und Schülerinnen und Schülern einen möglichst reibungslosen Wiedereinstieg in den Schulalltag zu ermöglichen. Im Gegensatz zum betrieblichen Bereich ist SEM für Schulen freiwillig – bietet jedoch eine große Chance, präventiv tätig zu werden und individuelle Lösungswege zu gestalten.

Warum ist SEM wichtig?

In vielen Schulen existieren bereits bewährte Verfahren im Umgang mit unentschuldigten Fehlzeiten, häufig in Zusammenarbeit mit den Jugendbehörden. Bei entschuldigten Fehlzeiten, insbesondere bei längerer Krankheitsdauer, fehlen jedoch oftmals geeignete Strukturen. Und hier setzt das SEM an:

  • Es bietet einen niedrigschwelligen, freiwilligen Gesprächsrahmen.
  • Ein SEM-Gespräch findet auf Augenhöhe statt – mit Schülerinnen und Schülern sowie ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten.
  • Es können individuelle Unterstützungsmaßnahmen abgestimmt werden.

Von einem funktionierenden SEM profitieren nicht nur die betroffenen Schülerinnen und Schüler, sondern auch die Lehrkräfte und Eltern/Erziehungsberechtigten werden spürbar entlastet.

Wie kann ein erfolgreiches SEM gelingen? 

Damit SEM erfolgreich umgesetzt werden kann, sind aus Sicht des BS GUV folgende Aspekte entscheidend:

  1. Positive Haltung
    Das Schulteam sollte offen dafür sein, allen Schülerinnen und Schülern – unabhängig von gesundheitlichen Einschränkungen – gute Lernbedingungen zu ermöglichen.
  2. Verankerung im Schulkonzept
    SEM sollte nicht nur im Einzelfall angewandt werden, sondern ein fester Bestandteil des Schulkonzeptes sein. Die Maßnahmen müssen zur Struktur und Personalsituation der Schule passen.
  3. Zuständigkeit
    Jede Schule benötigt eine SEM-Beauftragte oder einen SEM-Beauftragten, die oder der den ganzen Prozess koordiniert. Diese Funktion kann von einer Person aus der Schulleitung oder einer gut vernetzten Schulsozialarbeit übernommen werden.
  4. Netzwerk
    Der Aufbau eines Netzwerkes aus Jugendhilfe, Hilfseinrichtungen, Sozialversicherungsträgern und weiteren regionalen Akteuren erleichtert die Umsetzung von Unterstützungsmaßnahmen.
  5. Qualifikation und Schulung
    Damit SEM-Beauftragte und Klassenlehrkräfte über grundlegendes rechtliches und medizinisches Hintergrundwissen verfügen und Kontakte zum außerschulischen Netzwerk haben, müssen sie entsprechend geschult werden.
  6. Verständlichkeit
    Um Hemmschwellen zu senken und eventuelle Ängste oder Unsicherheiten im Zusammenhang mit SEM abzubauen, muss der SEM-Prozess den Betroffenen (Schülerin/Schüler sowie Eltern und Erziehungsberechtigten) einfach und verständlich vermittelt werden. 

Wenn Sie weitere Fragen oder Interesse an der Einführung von SEM an Ihrer Schule haben, wenden Sie sich bitte an Sandra Hecker (E-Mail: hecker@bs-guv.de, Tel.: 0531 27374-38).