Beiträge
Die Beiträge in der gesetzlichen Unfallversicherung werden, im Gegensatz zu den anderen Bereichen der Sozialversicherung, in denen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge teilen, ausschließlich durch die Unternehmer getragen.
Die Höhe der Beiträge ergibt sich aus den Kosten für Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, den Aufwendungen für Präventionsmaßnahmen, sowie den Verwaltungskosten, die zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlich sind.
Die Umlage der Aufwendungen auf die jeweilige Solidargemeinschaft erfolgt auf Basis der vom Landesamt für Statistik Niedersachsen erhobenen Einwohnerzahlen oder auf Basis der mit dem Lohnnachweis digital gemeldeten Arbeitsstunden.