Versicherungsfälle sind Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten.
Ein Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung liegt vor, wenn ein Unfall bzw. die Erkrankung in einem inneren ursächlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht und zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt.
Wann ist eine Unfallanzeige zu erstatten?
Die Unternehmerin/der Unternehmer ist gesetzlich verpflichtet, dem Unfallversicherungsträger einen Arbeits- und Wegeunfall zu melden, wenn eine versicherte Person getötet oder so verletzt wird, dass sie länger als drei Tage arbeitsunfähig ist (§ 193 Sozialgesetzbuch [SGB] VII).