Fahrsicherheitstraining
Damit Sie sicher an Ihr Ziel kommen!
"Vision Zero" - eine Welt ohne Unfälle, das ist unser Ziel! Im Rahmen unserer Präventionsarbeit möchten wir mit einem Fahrsicherheitstraining dazu beitragen, dass unsere Versicherten sicher mit ihrem Fahrzeug unterwegs sind und unversehrt bei der Arbeit, der Schule, der Ausbildungsstelle und ihrem Zuhause ankommen.
Was ist ein Fahrsicherheitstraining?
Ein Fahrsicherheitstraining hat das Ziel, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen, die Gefahren und Risiken im Straßenverkehr zu erkennen, zu vermeiden und zu bewältigen. Das Training gibt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern auch eine Rückmeldung zur Selbsteinschätzung und zeigt die physischen Grenzen des Fahrzeuges auf.
Wie genau sieht die Unterstützung durch den BS GUV aus?
Wir bieten eine finanzielle Unterstützung für verschiedene eintägige Fahrsicherheitstrainings an. Je nach Fahrzeug existieren verschiedene Fördermöglichkeiten. Auch Auszubildende haben die Möglichkeit, an einem geförderten Fahrsicherheitstraining teilzunehmen.
Unsere Förderkriterien in kurzer Zusammenfassung:
Pkw, Motorrad, Transporter oder Lkw
Je nachdem, mit welchem Fahrzeug Sie Ihren Arbeits- bzw. Schulweg überwiegend zurücklegen bzw. dienstlich unterwegs sind, fördern wir Ihre Teilnahme am Fahrsicherheitstraining.
Fahrrad, E-Bike, Pedelec oder Roller
Auch wenn Sie diese Fahrzeuge für Wege zur und von der Arbeit oder für Dienstfahrten nutzen, unterstützen wir Fahrsicherheitstrainings, wenn Ihr Arbeitgeber diese als Inhouse-Angebot plant.
Die finanzielle Unterstützung des BS GUV kann nur gewährt werden, wenn die Anbieterin oder der Anbieter des Fahrsicherheitstrainings die Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) erfüllt. Der folgende Link führt Sie zur Webseite des DVR mit einer Übersicht der Trainingsplätze, die Sicherheitstrainings nach DVR-Richtlinien anbieten: Anbieter oder Anbieterin finden
Die Fördermittel des BS GUV sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Anträge vergeben. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Anträge gelten jeweils nur für das laufende Jahr.
Das Angebot gilt für alle Versicherten des BS GUV (Angestellte, Auszubildende) im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Carmen Tix-Hellmig (E-Mail: tix-hellmig@bs-guv.de, Tel.: 0531 27374-47)
Für nähere Informationen klicken Sie bitte auf den entsprechenden Button