Weiter zum Inhalt

Gewaltprävention

Gewalt am Arbeitsplatz, physische und psychische Angriffe sind für viele Beschäftigte leider in den letzten Jahren ein bedeutsames Thema geworden. Egal ob im Rettungsdienst, Bürgerbüro oder Jugendamt, immer häufiger werden Beschäftigte mit Gewalt in verschiedenen Formen konfrontiert. 

Besonders zu betrachten sind Beschäftigte, die direkten Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern haben, an Einzelarbeitsplätzen tätig sind oder Kontrollaufgaben ausüben. Die Umstände der Arbeitsbereiche erschweren gegebenenfalls die Umsetzung entsprechender Schutzmaßnahmen. Nicht nur bei den Beschäftigten können durch Gewaltereignisse einschneidende Belastungen entstehen. Auch für das Betriebsklima können die Folgen verheerend sein. Es kommt zu Personalausfällen, Mehrarbeit für Kolleginnen und Kollegen, geminderte Motivation und so weiter.

Daher gilt eine Null Toleranz und ein klares NEIN zu Gewalt!

Die Gefahr, durch Menschen oder Tiere angegriffen zu werden, bilden einen gleichwertigen Gefährdungsfaktor wie es Gefahrstoffe, Lärm oder mechanische Gefährdungen darstellen und sind deshalb in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Darüber hinaus kann der Unternehmer weitere präventive Maßnahmen veranlassen, um seine Beschäftigten besser zu schützen.

Wie können Sie als Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberin einem Gewaltereignis vorbeugen und wie ist beim Eintritt eines Gewaltereignisses vorzugehen?

  • Null-Toleranz Politik herstellen
  • Betriebsspezifisches Konzept erstellen
  • Innerbetriebliche Dokumentation und Analyse von Gewaltereignissen
  • Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ableiten:
    • Technisch oder baulicher Art (zum Beispiel Zugangsbeschränkungen, Alarmierungsmöglichkeiten)
    • Organisatorischer Art (zum Beispiel Vermeidung von Einzelarbeitsplätzen, Notfallplan)
    • Persönliche Ausrüstung (zum Beispiel Schutzkleidung, Diensthandys zur Alarmierung)
    • Persönliches Verhalten (zum Beispiel Unterweisung, Verhaltensregeln)

  • Dokumentation des Vorfalls
  • Unfallanzeige an den BS GUV senden
    • Gewaltereignisse können im Rahmen der Tätigkeit einen Arbeitsunfall darstellen und sollten schnellstmöglich gemeldet werden
  • Nachsorgemöglichkeiten für die betroffenen Personen sicherstellen
    • Innerbetriebliche Ressourcen nutzen (z.B. Sozialberatung, Notfallseelsorge etc.)
    • Ausbildung von betrieblichen psychologischen Ersthelfern 

Wie kann der BS GUV seinen Mitgliedern behilflich sein?

Der BS GUV steht Ihnen zur Seite und unterstützt Sie 

a) mit einer betriebsspezifischen Beratung (Begleitung von Begehungen, Aufbau- und Prozessberatung)

b) mit unserem Seminarangebot und mit 

c) unserem Förderprogramm. Über das Förderprogramm können personenbezogene Qualifizierungen und Inhouse-Schulungen bezuschusst werden. Für den Bereich Gewaltprävention ergeben sich dadurch folgende Möglichkeiten: 

  • Ausbildung zum Deeskalationstrainer bzw. zur Deeskalationstrainerin
  • Bezuschussung von innerbetrieblichen Deeskalationstrainings oder ähnliche Maßnahmen

Bei weiteren Fragen zur Unterstützung des BS GUV wenden Sie sich bitte an Johanna Schulte (E-Mail: schulte@bs-guv.de, Tel.: 0531 27374-15).

Auf der Kampagnenseite #GewaltAngehen der Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und ihres Spitzenverbandes, der DGUV, erhalten Sie weitere Informationen.

Betriebliche psychologische Ersthelfer

Schwere Unfälle, tätliche Angriffe, Überfälle und Übergriffe – immer wieder erleben Beschäftigte traumatische Ereignisse am Arbeitspatz. Diese Ereignisse gehen dabei manchmal nicht spurlos an den Betroffenen vorbei, sondern können zu starken Belastungen und sogar Traumatisierungen führen. Deshalb ist eine schnelle Unterstützung unumgänglich, um chronischen Folgen vorzubeugen. 

Neben der professionellen und medizinischen Behandlung können die Unternehmen bereits durch den Einsatz von betrieblichen psychologischen Ersthelfern die betroffenen Kolleginnen und Kollegen in der Schockphase mit emotionalem Beistand begleiten. Die psychologische Erstbetreuung kann entweder durch einen Dienstleister oder durch ausgebildete Beschäftigte erfolgen. 

Wir unterstützen Sie beim Aufbau der psychologischen Erstbetreuung in Ihrem Betrieb! 

Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein: 

Möglichkeiten der Ausbildung: 

  • Wir bezuschussen die Ausbildung von zwei bis drei (abhängig von der Größe Ihrer Einrichtung) psychologischen Ersthelfern mit maximal 600 Euro pro Person, die in Ihrem Betrieb die Strukturen für die Nachsorge aufbauen.
  • Wenn Sie eine größere Gruppe schulen möchten, bezuschussen wir Inhouse-Veranstaltungen über unser Förderprogramm. Die Organisation der Schulung obliegt Ihrer Einrichtung. Die Anzahl der auszubildenden Personen muss nachvollziehbar und den Gegebenheiten der Einrichtung entsprechen.