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Der BS GUV ist für die Städte Braunschweig und Salzgitter sowie die Landkreise Goslar, Helmstedt, Peine, Wolfenbüttel und deren kreisangehörigen Gemeinden zuständig.

Versichert sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei Behörden, Ämtern und Dienststellen der Kommunen in unserem Zuständigkeitsbereich beschäftigt sind. Ferner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Unternehmen, die in selbstständiger Rechtsform betrieben werden und an denen Gemeinden oder Gemeindeverbände allein oder zusammen überwiegend beteiligt sind.

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die eine Betreuungs- oder Bildungseinrichtung (z. B. Kita, allgemein- oder berufsbildende Schule) besuchen, stehen während dieser Zeit auch unter Versicherungsschutz.

Weitere Informationen zum versicherten Personenkreis erhalten Sie über diesen Button.

Nein, Beamte und ihnen gleichgestellte Personen sind nicht beim BS GUV versichert. Sie haben gegenüber ihrem Dienstherrn Anspruch auf Unfallfürsorge.

Neben der Versendung per Post kann die Unfallanzeige sicher und schnell elektronisch gemeldet werden. 

Nein, im Falle eines Unfalles muss dem Arzt gegenüber angegeben werden, dass der Unfall im Rahmen der Pflegetätigkeit eingetreten ist.

Bei der Erstattung der Unfallanzeige ist auch der Name des aufgesuchten Zahnarztes anzugeben, um spätere Zahnschäden regulieren zu können.

Ja. Ausführliche Informationen erhalten Sie über diesen Button.

Nein, da es sich hier ausschließlich um einen Sachschaden handelt, sind die Kosten beim Kommunalen Schadensausgleich geltend zu machen.

Ja. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen (Rechnung der alten und neue Brille) kann eine Erstattung erfolgen.