Weiter zum Inhalt

Unternehmensnummer

Die Mitgliedsunternehmen von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben zum 1. Januar 2023 eine bundesweit einheitliche Unternehmensnummer erhalten. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und hat die bisherige Mitgliedsnummer abgelöst. Die Umstellung erfolgte automatisch.

Die Unternehmensnummer setzt sich zusammen aus einer zufälligen Ziffernfolge. Die ersten 12 Ziffern sind der Unternehmerin/dem Unternehmer des Unternehmens zugeordnet. Die letzten drei Ziffern kennzeichnen das zugehörige Unternehmen. Das erste Unternehmen erhält immer das Kennzeichen 001. Sind einer Unternehmerin/einem Unternehmer mehrere Firmen zugeordnet, steht am Ende also eine 001, 002, 003 und so weiter.

Sollten Sie Schreiben verschiedener Unfallversicherungsträger erhalten, vergleichen Sie bitte die mitgeteilten Unternehmensnummern miteinander. Die letzten drei Ziffern können abweichen, da es sich um die Kennzeichnung der jeweiligen Unternehmen handelt. Sollten die ersten zwölf Ziffern voneinander abweichen, wenden Sie sich bitte an einen der zuständigen Unfallversicherungsträger. 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite unseres Dachverbandes, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).