Zuständigkeit
Der BS GUV ist in seinem Zuständigkeitsgebiet (kreisfreien Städte Braunschweig und Salzgitter, Landkreise Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel einschließlich der kreisangehörigen Städte und Gemeinden) der kommunale Unfallversicherungsträger für Unternehmen und Einrichtungen der Gemeinden und Landkreise wie beispielsweise
- Gemeindeverwaltungen
- Kindertagesstätten und Schulen in kommunaler Trägerschaft
- rechtlich selbständige Unternehmen, an denen Gemeinden und Gemeindeverbände überwiegend beteiligt sind bzw. auf deren Organe sie einen ausschlaggebenden Einfluss haben
- Privathaushalte, in denen Personen zum Beispiel als Reinigungskraft, als Gartenhilfe oder zur Kinderbetreuung beschäftigt werden
- Personen, die in Einrichtungen zur Hilfeleistung tätig sind
- nicht gewerbsmäßige Pflegepersonen.