Kinder in Tageseinrichtungen
Während des Aufenthaltes in der Tageseinrichtung - hierzu zählen Kindertagesstätten, Krippen und Horte - und auf dem direkten Weg von und zur Tageseinrichtung sind Kinder versichert. Unter Versicherungsschutz stehen sie auch bei Ausflügen, Wanderungen und Feiern, die von der Einrichtung organisiert sind.
Schülerinnen und Schüler
Schülerinnen und Schüler sind während des Besuches von allgemein- und berufsbildenden Schulen versichert.
Wann sind Schülerinnen und Schüler versichert?
Während des Unterrichtes und der Pausen sind Schülerinnen und Schüler versichert. Versicherungsschutz besteht auch auf dem direkten Weg von und zur Schule, auf Ausflügen und Wanderungen und während Gemeinschaftsveranstaltungen der Schule - zum Beispiel Sportfesten, Schul- oder Klassenfesten, Klassenfahrten. Versicherungsschutz besteht auch bei Betreuungsmaßnahmen, die vor oder nach dem Unterricht stattfinden und in den organisatorischen Bereich der Schule fallen - wie Hausaufgabenhilfe.
Nicht versichert sind hingegen die Erledigung von Hausaufgaben im häuslichen Bereich, private Nachhilfe, eigenwirtschaftliche Tätigkeiten wie Essen, Trinken, Schlafen und die Freizeitgestaltung anlässlich einer Klassenfahrt oder wenn Wege aus privaten Gründen unterbrochen werden.
Was ist die Schülerunfallversicherung?
Unser Dachverband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, hat ein leicht verständliches Video herausgegeben, das die Schülerunfallversicherung erklärt.