Weiter zum Inhalt

Haushaltshilfen

Personen, die unter anderem als Haushaltshilfe, Reinigungskraft, Babysitter oder Gartenhelfer in einem Privathaushalt in unserem Zuständigkeitsbereich beschäftigt werden, sind bei uns versichert. Voraussetzung ist jedoch, dass die Tätigkeit regelmäßig ausgeübt und zum Beispiel die Haushaltshilfe mit der haushaltsführenden Person weder verwandt noch verschwägert ist.

Achtung: Wer eine Hilfe in seinem Privathaushalt beschäftigt, muss sie gegen Arbeitsunfälle versichern. Dies ist nur bei dem BS GUV oder der Minijob-Zentrale möglich, nicht bei einer privaten Unfallversicherung. 

Wann sind Haushaltshilfen versichert?
Während der Tätigkeiten im Haushalt und Garten, die mit dem Beschäftigungsverhältnis im Zusammenhang stehen, besteht Versicherungsschutz. Des Weiteren stehen alle direkten Wege von oder zur Arbeitsstätte und bei Tätigkeiten außerhalb des Hauses - zum Beispiel Einkaufen für den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin oder Abholen der zu betreuenden Kinder - unter Versicherungsschutz.

Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf den entsprechenden Button.

Merkblatt und Anmeldeformular von Haushaltshilfen

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Jason Haferkamp (E-Mail: haferkamp@bs-guv.de, Tel.: 0531 27374-18).

Private Pflegepersonen

Bei der Durchführung der Pflege - wie Körperpflege, Hilfe beim Ankleiden oder beim Essen reichen - besteht Versicherungsschutz. Ferner besteht auf den direkten Wegen von und zum Pflegebedürftigen, bei den Tätigkeiten im Haushalt der pflegebedürftigen Person (wie Putzen, Waschen, Kochen oder Einkaufen für den Pflegebedürftigen) Versicherungsschutz.

Nicht versichert sind hingegen eigenwirtschaftliche Tätigkeiten der Pflegeperson wie Essen und Trinken. Tätigkeiten, die überwiegend der gesamten Wohnungsgemeinschaft nutzen, stehen ebenfalls nicht unter Versicherungsschutz, weil hier die Versorgung der Familie im Vordergrund steht (Beispiel: Waschen oder Kochen für die gesamte Familie).

Unser Dachverband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV -, hat die wesentlichen Informationen für Sie zusammengestellt: 

Merkblatt “Unfallversicherungsschutz von häuslichen Pflegepersonen”

Flyer “Unfallversicherungsschutz bei der häuslichen Pflege”