Arbeitsschutzorganisation - Was verbirgt sich dahinter?
Es liegt in der Verantwortung des Unternehmers, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten und weiteren Beteiligten (zum Beispiel Ehrenamtliche, Kinder in Bildungseinrichtungen) zu organisieren. Es liegt in der Verantwortung aller Beteiligten, die Organisation für Sicherheit und Gesundheit mit Leben zu füllen. Dafür müssen die weitgehend bekannten Elemente der Arbeitsschutzorganisation im Unternehmen aktiv und kontinuierlich genutzt und gelebt werden.
Lohnt sich der Aufwand? Wir meinen Ja! Mit der kontinuierlichen Einbeziehung von Sicherheit und Gesundheit verbessern Unternehmen ihre Chance auf störungsfreie Abläufe, auf Beschäftigte, die motiviert und produktiv tätig sind, auf die Verbesserung von Arbeitsprozessen und letztendlich die systematische Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Was gehört zur Organisation von Sicherheit und Gesundheit?
- Organisation von Verantwortung und Aufgabenübertragung – Jede und jeder Beteiligte im Unternehmen weiß, was zu tun ist. Der Unternehmer/die Unternehmerin ist sich seiner/ihrer Verantwortung für die Gesamtorganisation bewusst und sorgt dafür, dass die angewiesenen Aufgaben erfüllt werden (können).
- Arbeitsschutzausschuss (ASA) als zentrales Gremium, in dem die Sicherheit und Gesundheit geplant wird. Im Idealfall werden in dem Gremium auch die Schnittstellen, zum Beispiel zum Beschaffungswesen oder zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM), miteinander verzahnt.
- Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin sind für die Unterstützung der Unternehmensleitung und der Führungskräfte bei der betrieblichen Prävention bestellt und aktiv in Prozesse eingebunden.
- Gefährdungsbeurteilungen werden, unter Beteiligung der Beschäftigten, erstellt. Abgeleitete Maßnahmen werden durchgeführt und in ihrer Wirksamkeit überprüft.
- Beschäftigte werden durch Führungskräfte in der sicheren Durchführung ihrer Tätigkeit unterwiesen und wissen so genau, wie sie sich und andere vor Belastungen für die Gesundheit und vor Unfallgefahren schützen können.
- Sicherheitsbeauftragte sind bestellt und unterstützen den Unternehmer/die Unternehmerin und die Beschäftigten präventiv und situativ in der sicheren Durchführung ihrer Tätigkeiten, Ersthelfer helfen, wenn dies trotz aller Vorsicht nötig ist.
- Die Prüfungen von Arbeitsmitteln erfolgen, wie es anhand der Vorschriften und in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt wurde.
Auch wenn wir alle unser Bestes geben: Eine vollkommen störungsfreie Organisation und Arbeit gibt es nicht, denn Veränderungen gehören zum Alltag und damit müssen wir leben. Allerdings kann man sich auf Entwicklungen und den Umgang mit „Störungen“ vorbereiten. Wenn alle Personen im Unternehmen – vom Chef bis zur Reinigungskraft – wissen, worauf es bei ihrer Tätigkeit ankommt, können Hindernisse effektiv angegangen und Maßnahmen bezogen auf Sicherheit und Gesundheit kontinuierlich angepasst werden.