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Eine Berufskrankheit ist eine Erkrankung, die Versicherte durch ihre versicherte Tätigkeit erleiden. Diese Krankheiten müssen in der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgeführt sein. 

Bei Verdacht auf eine Berufskrankheit sind alle Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, eine Meldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung zu machen. Daneben kann auch der Unternehmer eine Berufskrankheit bei uns anzeigen. 

Auch Sie selbst können Ihre Erkrankung – und zwar einfach und formlos – bei uns melden.