Rehabilitation
Kommt es trotz aller Erfolge in der Arbeitssicherheit und im Gesundheitsschutz zu Schul-/Arbeitsunfällen, Wegeunfällen oder Berufskrankheiten, haben unsere Versicherten Anspruch auf Sach- und Geldleistungen. Der Grundsatz „mit allen geeigneten Mitteln“ sowie „alles aus einer Hand“ steht auch bei der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation im Vordergrund.