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Rehabilitation

Kommt es trotz aller Erfolge in der Arbeitssicherheit und im Gesundheitsschutz zu Schul-/Arbeitsunfällen, Wegeunfällen oder Berufskrankheiten, haben unsere Versicherten Anspruch auf Sach- und Geldleistungen. Der Grundsatz „mit allen geeigneten Mitteln“ sowie „alles aus einer Hand“ steht auch bei der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation im Vordergrund. 

Eine Frau mit einer Manschette um das rechte Bein macht beim Therapeuten Übungen mit einem großen Ball an der Wand
Rehabilitationsmanagement
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Fünf Jugendliche, davon sitzt ein Mädchen im Rollstuhl, sitzen lachend an einem Tisch
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
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Handflächen halten Papierausschnitte in Form von Personen in den Farben des Regenbogens.
Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
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