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Berufskrankheit

Eine Berufskrankheit ist eine Erkrankung, die Versicherte durch ihre versicherte Tätigkeit erleiden. Diese Krankheiten müssen in der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgeführt sein. Es ist also nicht jede arbeitsbedingte Erkrankung auch eine Berufskrankheit.

Bei Verdacht auf eine Berufskrankheit sind alle Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, eine Meldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung zu machen. Daneben kann auch der Unternehmer eine Berufskrankheit bei uns anzeigen. 

Auch Sie selbst können Ihre Erkrankung – und zwar einfach und formlos – bei uns melden.

Nach Eingang der Berufskrankheitenmeldung nimmt die Aufsichtsperson mit den Versicherten und den Betrieben Kontakt auf, um die konkreten Arbeitstätigkeiten der Versicherten genau zu ermitteln. 

Wenn es zur Klärung der Lage notwendig ist, besichtigt unsere Aufsichtsperson den Arbeitsplatz und führt Messungen zur belastenden Tätigkeit durch.

Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf den entsprechenden Button.

Ein kurzes Video erklärt Ihnen, was unter einer Berufskrankheit zu verstehen ist.

Die Berufskrankheitenverordnung

Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur BK-Liste

Berufskrankheit anzeigen/melden