Weiter zum Inhalt

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Eine Chance für Unternehmen und Beschäftigte

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gewinnt in Zeiten von Fachkräftemangel und fehlendem Nachwuchs immer mehr an Bedeutung. Gesundheit wird zu einem wichtigen Erfolgsfaktor. Scheiden langjährige Beschäftigte krankheitsbedingt aus dem Unternehmen aus, gehen auch Know-how und Erfahrung verloren. Das BEM bietet die Chance, diesem Verlust rechtzeitig entgegenzuwirken und erfahrene Beschäftigte langfristig im Unternehmen zu halten.

Mit dem BEM zurück in den Job

Das BEM verfolgt im Rehabilitationsprozess das Ziel, Beschäftigte nach einer längeren Krankheitsphase wieder erfolgreich in den Arbeitsalltag zu integrieren. Dieser Prozess umfasst verschiedene Schritte und Maßnahmen, die individuell auf die Bedürfnisse der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters abgestimmt werden. Dabei gilt: Nichts geschieht ohne die Zustimmung der/des Betroffenen. Das BEM ist für die Mitarbeiterin/den Mitarbeiter freiwillig, nicht aber für den Arbeitgeber! Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, ein BEM im Unternehmen anzubieten und durchzuführen. Das Verfahren ist im § 167 Sozialgesetzbuch IX geregelt. 

Zu den zentralen Elementen des BEM gehören:

  1. Feststellen der formalen Voraussetzungen: Die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter ist innerhalb eines Jahres für mindestens sechs Wochen arbeitsunfähig.
  2. Erstkontaktaufnahme: Die/der BEM-Beauftragte kontaktiert die Mitarbeiterin/den Mitarbeiter, um ein BEM-Verfahren anzubieten.
  3. Einladung: Bei Annahme des BEM-Angebots erfolgt eine Einladung zum Gespräch.
  4. Maßnahmenplanung: Im vereinbarten Gespräch erfolgt
    a ) Analyse der Situation: Zu Beginn wird die Gesundheitssituation der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters gründlich analysiert, um die Ursachen der Arbeitsunfähigkeit zu verstehen und mögliche Hindernisse für die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu identifizieren.
    b) Planung der Maßnahmen: Basierend auf der Analyse werden Maßnahmen entwickelt, die die Genesung und berufliche Wiedereingliederung fördern. Dazu können sowohl Empfehlungen zu medizinischen Behandlungen, therapeutischen Maßnahmen oder beruflichen Weiterbildungen besprochen werden. Die Ergebnisse werden festgehalten.
  5. Koordination und Umsetzung: Ein interdisziplinäres Team - bestehend aus Personalverantwortlichen, BEM-Berater, Betriebsärzten, Schwerbehindertenvertretung und ggf. externen Fachleuten - koordiniert die Umsetzung der Maßnahmen. Die Zusammensetzung des Teams erfolgt je nach Einzelfall und Bedarf.
  6. Begleitung und Unterstützung: Während der gesamten Wiedereingliederungsphase wird die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter durch das innerbetriebliche BEM-Team kontinuierlich unterstützt und begleitet. Dies kann in Form von regelmäßigen Gesprächen, Anpassungen am Arbeitsplatz oder psychologischer Hilfe erfolgen.
  7. Überprüfung und Anpassung: Damit die Reintegration in den Arbeitsprozess auch wirklich nachhaltig gelingt, wird der Erfolg der Maßnahmen regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Mit Hilfe des BEM werden Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristig gefördert. Durch die systematische Herangehensweise stellt das BEM sicher, dass die Rückkehr an den Arbeitsplatz sowohl für die Mitarbeiterin/den Mitarbeiter als auch für das Unternehmen erfolgreich verläuft.