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Beschäftigte im öffentlichen Dienst

Versichert sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei Behörden, Ämtern und Dienststellen der Kommunen in unserem Zuständigkeitsbereich (Städte Braunschweig und Salzgitter sowie Landkreise Goslar, Helmstedt, Peine, Wolfenbüttel und deren kreisangehörigen Gemeinden) beschäftigt sind. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Unternehmen, die in selbstständiger Rechtsform betrieben werden und an denen Gemeinden oder Gemeindeverbände allein oder zusammen überwiegend beteiligt sind, sind versichert.

Nicht versichert sind Beamte und ihnen gleichgestellte Personen. Sie haben gegenüber ihrem Dienstherrn Anspruch auf Unfallfürsorge.

Wann sind Beschäftigte versichert?

Versicherungsschutz besteht bei allen Tätigkeiten, die mit dem Beschäftigungsverhältnis in einem ursächlichen Zusammenhang stehen und während der Berufsausbildung. Auch auf direkten Wegen von oder zur Arbeitsstätte, auf Betriebswegen im Außendienst und auf Dienstreisen besteht Versicherungsschutz. Bei Gemeinschaftsveranstaltungen - wie zum Beispiel offiziellen Betriebsausflügen oder Weihnachtsfeiern - sind Beschäftigte ebenfalls versichert, ebenso beim Betriebssport, wenn er dem Ausgleich der Arbeitsbelastung dient und keinen Wettkampfcharakter hat.

Nicht versichert sind eigenwirtschaftliche Tätigkeiten wie Essen und Trinken, Schlafen oder eine Unterbrechung des Arbeitsweges aus privaten Gründen.