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Laufende Geldleistungen während der Behandlung und auch darüber hinaus

Nach Beendigung der Lohn- oder Gehaltsfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber zahlen wir Ihnen Verletztengeld, wenn Sie infolge eines Versicherungsfalles arbeitsunfähig sind oder wegen einer Maßnahme der Heilbehandlung eine ganztägige Erwerbstätigkeit nicht ausüben können. Das Verletztengeld beträgt 80 % Ihres zuletzt erzielten regelmäßigen Bruttoarbeitseinkommens, abzüglich der zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge. Höchstens wird jedoch das zuletzt erzielte Nettoentgelt ausgezahlt.

Sollten Sie nach einer Maßnahme der Heilbehandlung an einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen, erhalten Sie Übergangsgeld. Die Höhe orientiert sich an Ihren letzten Einkommens- und Familienverhältnissen sowie am Verletztengeld.

Rente an Versicherte

Sofern nach einem Versicherungsfall komplexe körperliche Beeinträchtigungen verbleiben, wird eine Versichertenrente von uns gezahlt. Hierdurch sichern wir Ihren Lebensstandard, wenn Sie gar nicht oder nur mit Einschränkungen arbeiten können - wenn nötig, auch auf Dauer. Ein Anspruch auf diese Rente besteht, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt infolge eines Versicherungsfalles über die 26. Woche hinaus um wenigstens 20 vom Hundert gemindert ist.

Bei völligem Verlust Ihrer Erwerbstätigkeit erhalten Sie eine Vollrente in Höhe von 2/3 Ihres Jahresarbeitsverdienstes (Bruttoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor dem Versicherungsfall). Bei einer teilweisen Minderung der Erwerbsfähigkeit wird eine Teilrente geleistet, deren Anteil an der Vollrente dem Prozentsatz der festgestellten Minderung der Erwerbsfähigkeit entspricht.

Sterben Versicherte an den Folgen eines Versicherungsfalls, besteht für die Hinterbliebenen ein Anspruch auf Sterbegeld sowie eine Witwen-/Witwer- beziehungsweise Waisenrente.

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