Ja, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die eine Betreuungs- oder Bildungseinrichtung (z. B. Kita, allgemein- oder berufsbildende Schule) besuchen, stehen während dieser Zeit unter Versicherungsschutz.
Ja, das ist allein die Entscheidung der Erziehungsberechtigten.
Ja, auch das ist allein die Entscheidung der Erziehungsberechtigten.
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