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Meldung von Unfallanzeigen wird digitalisiert

Hände über dem Laptop

© Adobe Stock / kucherav

Die Meldungen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen sowie Schülerunfällen an Ihren Unfallversicherungsträger (Braunschweigischer Gemeinde-Unfallversicherungsverband) sind nach § 2 UVAV (Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung) seit dem 1. Januar 2024 grundsätzlich durch elektronische Datenübertragung zu übermitteln.

Über unser Extranet haben Sie die Möglichkeit, Unfälle über die „elektronische Unfallanzeige (EUAZ)“ direkt an uns zu melden. Hierzu finden Sie im Folgenden den Link zu unserem Extranet. Das Portal bietet Ihnen die Möglichkeit, Unfallanzeigen einfach, datenschutzkonform und verschlüsselt an den BS GUV zu senden.

Sofern Ihnen die Zugangsdaten nicht mehr vorliegen oder Sie noch keine erhalten haben, können Sie sich gerne – ebenso wie bei allen anderen Fragen zur EUAZ – unter der E-Mail-Adresse euaz@bs-guv.de mit uns in Verbindung setzen.

Darüber hinaus können Unfallmeldungen auch über das Serviceportal der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) an uns eingereicht werden. Dort besteht ebenfalls die Möglichkeit, den Wegeunfallfragebogen oder Rechnungen, z. B. bei Brillenschäden, hochzuladen.

Im Rahmen einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2027 können die Unfallanzeigen weiterhin per Post versendet werden.